Alterskategorien

Seit dem 1. Januar 2013 weisen alle Filme schweizweit eine Altersempfehlung auf, welche sich entweder an der Altersempfehlung von FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) orientiert oder von der Kommission Jugendschutz im Film vergeben wird. Diese Kommission empfiehlt für die Kantone, die Branche, die Eltern, sowie Lehr- und Fachpersonen die Alterseinstufung für öffentliche Filmvorführungen und Bildtonträger.

  Erwachsenenbegleitung für Kinder unter 6 Jahren obligatorisch
8 (12) J. freigegeben ab 8 Jahren, empfohlen ab 12 Jahren
8/6 (12) J. Der Zutritt für Kinder und Jugendliche kann in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person um max. 2 Jahre unterschritten werden
TBA Alterskategorie noch nicht bekannt. Zutritt ab 16 Jahren

 

Schweizerische Kommisssion Jugendschutz im Film

Die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film legt für die Schweiz Altersfreigaben für Kinofilme fest. Die Kommission vergibt folgende Alterseinstufungen: ab 0, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18 Jahren. Neben dem Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen kann die Kommission auch ein höheres Alter empfehlen, welches sie für den Konsum des Films als geeignet erachtet (empfohlenes Alter). Während das Zulassungsalter rechtlich verbindlich ist, ist das empfohlene Alter primär eine Richtlinie für Eltern oder Fach- und Lehrpersonen.

Der Filmverleiher schlägt eine Altersfreigabe vor. Ein Film wird visioniert, wenn Mitglieder der Schweizerischen Kommission Jugendschutz mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind. Nach der Visionierung wird der Entscheid der Kommission veröffentlicht, zusammen mit einer kurzen Begründung.

Die Kommission besteht aus 60 Personen aus allen Landesteilen und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Filmbranche, der Behörden sowie unabhängigen Fachpersonen.

Schweizerische Kommisssion Jugendschutz im Film (Website)
Verzeichnis der Kinofilme mit den Altersfreigaben

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung mit Sitz in Wiesbaden. Sie prüft im Schwerpunkt die Altersfreigabe von Medien. Im öffentlichen Raum ist diese Angabe bindend.

Die Hauptaufgabe der FSK besteht aus der Prüfung der Altersfreigabe von Filmen, DVDs, Blu-rays und sonstigen Medienträgern (Videokassetten, Trailern, Werbefilmen), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind. Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (Website)

Filmclub Scala
Cinedolcevita Schaffhausen